Wie T-Online gestern berichtete, hat sich der Chefjurist von Microsoft Deutschland empört geäußert, weil der Datenschutzbeauftragte von Berlin in einem Vermerk angedeutet habe, dass Microsofts Videokonferenzsysteme womöglich nicht ganz sauber sind (Update: Der „Vermerk“ wurde am 18. Mai von der Berliner Behörde entfernt). Recht hat er! Besser sind ein paar handfeste Belege, dass das nicht ganz sauber ist! Beginnen wir mit der Datenschutzerklärung von Teams, auf die sich gerade viele Schulen und Unternehmen verlassen müssen. Aber Moment mal, wo ist die denn? Es gibt keine. Nur die generische, allgemeine Datenschutzerklärung, die wenig brauchbar ist. Update: Wir haben eine gefunden! Dank für den Hinweis eines Lesers. Warum wird sie nicht an den passenden Orten angezeigt? Die DSGVO erfordert, dass Daten in nachvollziehbarer Weise verarbeitet werden. Dies muss präzise dargestellt werden, eine generische Darstellung ist zu unklar: Man kann alles und nichts herauslesen, zum Beispiel dass Microsoft Videodaten mit KI analysiert und dann für Forschung verwendet. Hm? Dazu stellt auch die Stiftung Warentest nüchtern fest: „Die Texte (…) lassen keine ernsthafte Befassung mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erkennen.“ UPDATE zum folgenden Absatz (21.5.2020):Microsoft hat die genannten Tracker in der Webanwendung offenbar entfernt. In der App sind sie weiterhin. Bei Mitschnitt und Analyse der App-/Webdaten dann eine unschöne Überraschung: Microsoft sendet User-IDs (z.B. d_cid) in die Adobe Experience Cloud, an die Adobe-Tochter Marketo, an Google Ads und Scorecardresearch. Diese Daten sehen aus wie Remarketing-Tags: Die erste Nutzung von App und Website wird also mit Cookies oder Parametern in diese Netzwerke gemeldet, wo sie